R2P – das Feigenblatt des Westens?

Christina/ Mai 15, 2011/ Philosophisches

Ein Begriff wie aus einem Rap-Song: R2P – „Responsiblity to Protect“. Auf deutsch: Die Verantwortung zu beschützen. Und wer denn wen? Wikipedia hilft mir auf die Sprünge: „The responsibility to protect (RtoP or R2P) is a norm or set of principles based on the idea that sovereignty is not a privilege, but a responsibility.“

Auf einem Vortrag, den Dr. Ute Lampe am vergangen Freitag auf einer Mitgliederversammlung der Linken über die Rechtmäßigkeit des NATO-Angriffs auf Libyen hielt, durfte ich auch den Ursprung dieser „Verantwortung“ erfahren. Es handelt sich um das Versagen der UNO im ruandischen Völkermord.

Im World Summit Outcome Document von 2005 § 138 und § 139 heißt es folgerichtig, dass jeder Staat die Verpflichtung dazu hätte, seine Bevölkerung vor Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnischen Säuberungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu schützen. Weiterhin heißt es im § 138 und das ist wichtig für den weiteren Verlauf der Diskussion, “ the international community should, as appropriate, encourage and help States to exercise this responsibility and support the United Nations in establishing an early warning capability“.

In § 139 werden dazu die Mittel der Internationalen Gemeinschaft festgelegt: „The international community, through the United Nations, also has the responsibility to use appropriate diplomatic, humanitarian and other peaceful means, in accordance with Chapters VI and VIII of the Charter, to help protect populations from genocide, war crimes, ethnic cleansing and crimes against humanity. In this context, we are prepared to take collective action, in a timely and decisive manner, through the Security Council, in accordance with the Charter, including Chapter VII, on a case-by-case basis and in cooperation with relevant regional organizations as appropriate, should peaceful means be inadequate and national authorities manifestly fail to protect their populations from genocide, war crimes, ethnic cleansing and crimes against humanity“.

Wir halten bisher also zwei Sachen fest: Staaten werden dazu verpflichtet, ihre Bevölkerung vor jeder Art von (Massen-)Gewaltverbrechen zu schützen und die Internationale Gemeinschaft wird dazu aufgerufen, diese Bemühungen, wenn nötig, mit FRIEDLICHEN und DIPLOMATISCHEN Mitteln zu unterstützen.

Bliebe noch der Konflikt mit der Souveränität der Staaten. Laut Resolution scheint diese Staatensouveränität in dem Moment zu enden, wenn der Staat die Massenvernichtung zulässt. Dies erscheint zunächst im westlichen Demokratie- und Menschenrechtsverständnis richtig. Ein zweites Ruanda darf es nicht geben. Gleichfalls darf die R2P-Bestimmung aber auch nicht zum Feigenblatt des Westens mutieren, mit dem er seine Rohstoff- oder Stablitätsinteressen in der Welt bedeckt.

Was im Falle des NATO-Eingriffs in Libyen fehlt liegt auf der Hand: Transparenz. Transparenz über das Vorgehen der westlichen Staaten, Transparenz über die Ziele der Einmischung, Transparenz über die Ausschöpfung der diplomatischen und friedlichen Möglichkeiten in diesem Konflikt und Transparenz darüber, wie es mit libyen im Falle eines Sturzes Gaddafis weitergehen soll. Die bange Frage kann nur lauten: Erwartet uns ein weiteres Afghanistan- oder Irak-Dilemma? Und hieß es nicht am Beginn des Eingriffs, dass Gaddafis Waffenarsenal veraltet wäre und der Konflikt innerhalb kurzer Zeit beigelegt werden könne?

Ich frage mich, ist das alles noch im Sinne einer „Responsibility to Protect“? Vielleicht gibt uns die geplante Veranstaltung „Streitgespräch zum Einsatz der Nato in Libyen“ am kommenden Dienstag, 17.05.2011 um 19:00 Uhr im TU Altgebäude, Pockelsstr. 4, PK 4.3 Aufschluss darüber.

Zum Weiterlesen:

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